Mit 1.1.2010 muss für alle Zollabfertigungen die EORI Nummer verwendet werden. Die Angabe der EORI Nummer ist für alle in der EG ansässigen bzw. steuerlich registrierten Unternehmen bei Zollabwicklungen zwingend vorgeschrieben. Ohne diese Registrierungsnummer ist keine Zollaberfertigung mehr möglich.
Die Antragsstellung auf Registrierung muss online über https://zoll.bmf.gv.at/eori erfolgen. Nach erfolgter Online-Registrierung ist der Online-Antrag auszudrucken, zu unterzeichnen und in Papierform an Ihr lokal zuständiges Zollamt auf dem Postweg oder mittels Fax zu übermitteln.
Um keine Verzögerungen in der Zollabwicklung ab 1.1.2010 zu haben, und um Ihnen weiterhin einen reibungslosen Ablauf bieten zu können, empfehlen wir Ihnen umgehend Ihren Antrag auf Registrierung den zuständigen Behörden zu übermitteln.
Für weitere Fragen in diesem Zusammenhang steht Ihnen natürlich unser Zollverantwortlicher Herr Mario Leopold jederzeit gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Registrierungsprozess finden Sie unter:
https://www.bmf.gv.at/Zoll/ezoll/_start.htm